Die Stiftung erwartet, dass
– der Projektträger eigene Finanz-, Sach- oder Arbeitsleistungen einbringt
– die gesetzlichen Hilfeleistungen ausgeschöpft sind
– die Gesamtfinanzierung des Projektes nachweislich gesichert ist
– die Stiftungsmittel nur für den in der Zusage festgelegten Zweck verwendet werden
Die Förderzusage ist auf neun Monate beschränkt. Die Fördermittel müssen in dieser Zeit gegen Rechnungsvorlage bzw. Verwendungsnachweis abgerufen werden. Wird das geförderte Projekt in dieser Zeit nicht umgesetzt, müssen die Projektverantwortlichen die Stiftung informieren.